Heinrich IV. Freiherr von Hewen
Administrator
1441 – 1456
von Albert Fischer
Heinrich von Hewen wurde vermutlich um 1400 auf Schloss Schwarzenbach im Toggenburg geboren. Er war der älteste Sohn des Peter von Hewen und der Anna von Werdenberg-Heiligenberg. Eines seiner vier Geschwister wurde später Äbtissin des Fraumünsters in Zürch.
1415 immatrikulierte sich Heinrich an der Universität in Wien; 1424 finden wir ihn als Student in Rom, 1426 in Padua und 1427 in Bologna. Bereits 1423 figuriert er als Kanonikus und wenig später als Domdekan in Strassburg. 1424 wurde er zum Stiftspropst in Beromünster und 1426 zum Domherrn in Konstanz gewählt. Seit 1435 hatte er die Dignität des Propstes inne und wurde nach dem Tod von Friedrich von Zollern (1434–1436) am 4. August 1436 zum Bischof von Konstanz gewählt (1436–1462).
Am 22. Dezember 1436 erhielt er im Konstanzer Münster die Bischofsweihe. Kaiser Sigismund I. (1410–1437) belehnte ihn am 24. Juli 1437, Friedrich III. (1440–1486) am 20./21. Juli 1442 mit den Regalien (Fürstbischof).
Heinrich von Hewen bemühte sich als Konstanzer Bischof besonders um geistliche Reformen. So feierte er 1437 nach Jahren als erster Bischof wieder das Osterhochamt in seiner Kathedrale, und am Gründonnerstag 1441, so berichten uns die Quellen, habe er persönlich rund 1200 busswillige Sünder (Reservatsfälle) in einer Prozession durch die Konzilsstadt zum Münster geführt. 1441 wurde eine Diözesansynode abgehalten. Die bereits 1438 erlassenen Diözesanstatuten, welche alljährlich auf den Kapitelskonferenzen zu verlesen waren, zielten vor allem auf eine Klerusreform. Neben der Reform des Säkularklerus widmete sich Hewen auch den Reformbemühungen bei den Orden durch diverse Verordnungen und liess die Einhaltung mittels Visitationen kontrollieren.
Am 8. März 1441 bestellte Papst Eugen IV. (1431–1447) auf Bitten des aus Gesundheitsgründen resignierten Churer Administrators Konrad von Rechberg (1440–1441), der die Konstanzer Dompropstei verliehen bekam, aber auch auf Ansuchen des Churer Domkapitels Heinrich von Hewen als Konstanzer Bischof gleichzeitig zum neuen Administrator des verschuldeten Churer Sprengels (1441–1456).
Hewen erliess auch für dieses kirchliche Gebiet neue Diözesanstatuten und führte die Verwaltung zehn Jahre mit umsichtiger Hand. Nach 1451 geriet Hewen immer mehr in die Mühlen der habsburgischen Expansionsgelüste. Obwohl der Bischof die Churer Diözese unter die schützende Hand des Erzherzogs Sigismund gestellt hatte (1451), glaubte sich letzterer in der Ausweitung der österreichischen Herrschaft im Vinschgau durch den Einfluss der örtlichen bischöflichen Privilegien und Rechte zusehends behindert. Wachsende Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Domkapitel bzw. Gotteshausbund, die Hewen wirtschaftliche Schädigung des Bistums vorwarfen, führten dazu, dass mit österreichischer Rückendeckung Hewens Abberufung betrieben wurde.
Hewen klagte daraufhin bei der Kurie. Dessen ungeachtet wählten seine Gegner im Domkapitel am 6. März 1453 den Kanzler des Erzherzogs, Leonhard Wismair, zum neuen Churer Bischof. Auf die Seite der Gegnerschaft stellten sich die vermittelnden Eidgenossen, aber auch Friedrich III. Dieser verlieh Wismair bereits 1455 die Reichsregalien. Hewen wurde seitdem nur noch in Vorarlberg und im Vinschgau, Wismair dagegen in Graubünden als Churer Bischof anerkannt. Am 10. Mai 1456 verfügte Papst Calixt III. (1455–1458) die Absetzung Hewens und erklärte an seiner Stelle Antonio de Tosabeciis (1456) zum Churer Oberhirten (kein Portrait vorhanden). Nach dessen plötzlichen Tod wurde Wismair auch von Rom als Elekt (gewählter Bischof) von Chur (1456–1458) anerkannt.
Heinrich von Hewen starb als Bischof von Konstanz am 22. November 1462 und wurde in der Kapelle St. Peter und Paul des Konstanzer Münsters beigesetzt.