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Streifzug durch die Churer Bistumsgeschichte II
von Dr. theol. Albert Fischer, Diözesanarchivar
Nachdem
Chur
1816
seine
ausserschweizerischen
Gebiete
(Vorarlberg
und
Vinschgau)
bis
auf
Liechtenstein
verloren
hatte
-
die
in
Österreich
gelegenen
Teile
kamen
1808
provisorisch
und
1816/18
endgültig
an
Brixen
und
Trient
-,
erhielt
die
geschrumpfte
Diözese
1819
fast
sämtliche
Gebiete
der
“Schweizer
Quart”
des
Bistums
Konstanz,
das
1821/27
aufgelöst
wurde,
zur
Administration.
Während
der
Stand
Schwyz
sich
bereits
1824
definitiv
dem
Bistum
Chur
anschloss,
führten
Verhandlungen
mit
den
übrigen
Urkantonen
nie
zum
Erfolg,
so
dass
Uri
(ohne
Urserntal)
sowie
Ob-
und
Nidwalden,
aber
auch
Zürich
und
Glarus
bis
heute
nur
provisorisch
dem
Churer
Sprengel
zugeordnet
sind.
Andere
ehemals
konstanzische
Gebiete,
also
die
Kantone
Bern,
Luzern,
Zug
und
Solothurn,
fielen
1828,
Thurgau
und
Aargau
1830
an
das
ebenfalls
neu
umschriebene
Bistum
Basel.
Nach
der
Aufhebung
der
Fürstabtei
St.
Gallen
durch
die
Regierung
von
St.
Gallen
(1805)
wurde
1823
von
Rom
ein
Doppelbistum
Chur
-
St.
Gallen
errichtet;
in
der
Gallusstadt
amtete
ein
eigener
Generalvikar.
Bis
1836
wurde
das
Gebiet
der
ehemaligen
Fürstabtei,
der
Stadt
St.
Gallen
und
die
dazu
gehörenden
Gemeinen
Herrschaften
in
Personalunion
mit
Chur
verwaltet,
aufgrund
wachsenden
Widerstandes
jedoch
1847
getrennt
und
St.
Gallen
zu
einer
selbständigen
Diözese
erhoben.
1867
trat
schliesslich
das
Bistum
Como
die
Pfarreien
Brusio
und
Poschiavo
an
Chur
ab,
so
dass
seit
1869 der gesamte Kanton Graubünden dem Churer Bischof untersteht.
Das
heutige
Churer
Diözesangebiet
umfasst
mit
den
oben
genannten
Administrationsgebieten
nach
der
Abtrennung
Liechtensteins
(1997
zum
Erzbistum
Vaduz
erhoben)
12’272
Quadratkilometer
mit
insgesamt
307
Pfarreien
(unterteilt
in
3
Bistumsregionen
[Graubünden,
Urschweiz,
Zürich-
Glarus] mit 16 Dekanaten) [siehe unten].
Die
politischen
Umwälzungen
am
Übergang
vom
18.
zum
19.
Jahrhundert
haben
Topographie
und
Struktur
Europas
Mitte
grundlegend
verändert.
Den
tiefsten
Einschnitt
in
die
politische
wie
auch
kirchliche
Geschichte
stellt
dabei
zweifelsohne
die
Säkularisation
von
1802/03
dar:
auf
die
Mediatisierung
aller
geistlichen
Territorien
und
geistlichen
Reichstände
sowie
auf
die
Überführung
nicht
reichsunmittelbaren
Kirchengutes
in
weltliche
Hand
folgte
alsbald
1806
der Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Auswirkungen
dieser
radikalen
Umwälzungen
bekam
auch
die
damalige
Schweiz
zu
spüren:
1797
brach
das
Gebilde
der
Alten
Eidgenossenschaft
zusammen,
die
Helvetische
Rebublik
wurde
ausgerufen,
gefolgt
von
der
1803
in
politischer,
militärischer
und
wirtschaftlicher
Hinsicht
in
Abhängigkeit
zu
Frankreich
stehenden
Mediation
(bis
1813).
Erst
auf
dem
Wiener
Kongress
von
1814/15
erlangte
die
Eidgenossenschaft
mit
seinen
inzwischen
22
Kantonen
dauernde Neutralität.
Wenngleich
sich
die
durch
die
Totalsäkularisation
initiierten
Veränderungen
nicht
unmittelbar
auf
die
kirchliche
Territorialstruktur
der
Schweiz
als
Staatenbund
auswirkten,
waren
als
direkte
Folge
des
Reichsdeputations-
hauptschlusses
von
1803
–
Auflösung
des
Mainzer
Metropolitanverbandes,
zu
dem
fast
ein
Jahrtausend
lang
auch
die
Bistümer
Konstanz
und
Chur
gehörten,
–
Voraussetzungen
geschaffen
zur
Aufsplitterung
bzw.
Neuzuteilung
dieser
beiden,
in
ihrer
bisherigen
Zirkumskription
alten
Kirchensprengel.
Noch
vor
der
Suppression
des
Bistums
Konstanz
1821
erfolgte
1815
als
«willkürlicher
Gewaltsstreich»
der
Luzerner
Nuntiatur
die
Abtrennung
der
Schweizer
Quart
und
deren
Unterstellung
unter
einen
Apostolischen
Vikar
in
der
Person
des
damaligen Stiftspropstes von Beromüster (bis 1819).
Nach
dem
Tod
dieses
Propstes
schob
die
römische
Kurie
in
der
Hoffnung
auf
eine
baldige
definitive
Lösung
fast
das
ganze
Gebiet
der
Schweizer
Quart
zur
Administration
dem
Churer
Bischof
Karl
Rudolf
von
Buol-Schauenstein
(1794–1833)
zu,
der
zuvor
1816
seine
österreichischen
Anteile
im
Vorarlberg
(49
Pfarreien
und
11
Kuratien)
und
Tirol
(33
Pfarreien)
mit
insgesamt
rund
75'000
Katholiken
entgültig
an
die
Diözese
Brixen
abtreten
musste
und
dadurch
in
arge
finanzielle
Bedrängnis
geraten
war.
Das
riesige
Territorium
der
Schweizer
Quart
wurde
in
den
folgenden
Jahren
auf
drei
Bistümer
–
Basel,
Chur
und
St.
Gallen
–
aufgeteilt;
doch
bis
in
die
Gegenwart
hinein
werden
die
heutigen
Churer
Bistumskantone
Uri
(ohne
Ursern
[immer
zu
Chur]),
Ob-
und
Nidwalden,
Glarus
und
Zürich
lediglich
administrativ
von
Chur
verwaltet,
was
noch
Bischof
Georgius
Schmid
von
Grüneck
(1908–1932)
zurecht
als
«Anomalie
und
Quelle
vieler
Übelstände»
bezeichnet
hatte.
Im
19.
Jahrhundert
entschied
sich
allein
der
Kanton
Schwyz
für
ein
Definitivum
und
gehört
seit
1824
fest
zum
Churer
Diözesangebiet.
Das
1823
geschaffene
Doppelbistum
Chur-St.
Gallen
hatte
lediglich
bis
1836
Bestand;
seit
1847
bildet
der
Kanton
St.
Gallen
ein
eigenes
Bistum,
dem
1866
auch
die
Halbkantone
Appenzell-
Innerrhoden
und
-Ausserrhoden
administrativ
(von
Chur)
angegliedert
wurden.
Das
Territorium
des
heutigen
Kantons
Schaffhausen
blieb
bis
1857
bei
Chur,
kam
1858
als
Administrationsgebiet
zum
1828
reorganisierten
Bistum
Basel,
ist
aber
definitiv
erst
seit
1978
Teil
der
Basler
Diözese.
Das
italienischsprachige
Gebiet
des
Puschlav,
historisch
immer
zum
Bistum
Como
gehörig,
aber
seit
1803
Teil
des
Kantons
Graubünden,
wurde
auf
Beschluss
der
Bundes-
versammlung
1859
kirchlich
Chur
zugeschlagen;
die
Ratifizierung
dieser
Eingliederung trat 1870 in Kraft.
Eine
(bislang)
letzte
Änderung
in
der
kirchlichen
Zirkumskription
des
Bistums
Chur
in
seinen
neuen,
im
19.
Jahrhundert
gesetzten
Grenzen,
erfolgte
am
2.
Dezember
1997
mit
der
Erhebung
des
Fürstentums
Liechtenstein
zum
Erzbistum Vaduz.
Die
2016
bistumsweit
durchgeführte
Umfrage
zu
einem
«Bistum
Urschweiz»
fand
grossmehrheitlich
–
vor
allem
seitens
der
innerschweizer
Kantone
–
keinen
Anklang;
eine
entsprechende
Umfrage
zu
einem
«Bistum
Zürich»
verlief
2016
ergebnisoffen
und
hart
auf
weitere
Konkretisierungen.
Nach
200
Jahren
Provisorium wäre die Schaffung eines Definitivums wohl an der Zeit.
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Zirkumskription des Bistums Chur seit 1816/19
Kerngebiete
•
das
Gebiet
des
heutigen
Kantons
Graubünden
(seit
1870
auch
das
Puschlav
[vorher zum Bistum Como])
• das Urserntal zwischen Oberalppass und Passhöhe der Furka
• das Gebiet des seit 1719 bestehenden Fürstentums Liechtenstein (bis 1997,
seit 1997 Erzbistum)
•
das
Gebiet
des
Kantons
Schwyz
(1819–1824
Administration,
seit
1824
Teil
des Bistums Chur)
(zeitlich befristete) Administrationsgebiete
• Kantonsgebiet Aargau (1819–1828, dann Teil des Bistums Basel)
• Kantonsgebiet Luzern (1819–1828, dann Teil des Bistums Basel)
• Kantonsgebiet Thurgau (1819–1838, dann Teil des Bistums Basel)
• Kantonsgebiet Zug (1819–1828, dann Teil des Bistums Basel)
•
Kantonsgebiet
Schaffhausen
(1819–1857,
dann
bis
1978
Administration
durch
Basel, seit 1978 Teil des Bistums Basel)
•
Kantonsgebiet
St.
Gallen
(1819–1823,
1823–1836/47
Doppelbistum
Chur-St.
Gallen, seit 1847 Bistum St. Gallen)
•
Kantonsgebiet
Appenzell-Innerrhoden
und
-Ausserrhoden
(1819–1866,
seit
1866 Administration durch das Bistum St. Gallen)
(1819 bis heute andauernde) Churer Administrationsgebiete
• Kantonsgebiet Uri (ohne Ursern)
• Kantonsgebiete Obwalden und Nidwalden
• Kantonsgebiet Glarus
• Kantonsgebiet Zürich
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Auch
wenn
sich
Bürgermeister
und
Rat
des
Standes
Zürich
1819
klar
gegen
die
Unterstellung
des
zürcherischen
Gebietes
unter
die
Obhut
des
Churer
Bischofs
stellten
und
sich
daran
prinzipiell
bis
in
die
Gegenwart
nichts
geändert
hat,
entstand
nach
der
Gründung
der
ersten
katholischen
Gemeinde
in
Zürich
1807
rund
um
den
Zürichsee
in
den
letzten
150
Jahren
ein
blühendes
katholisches
Leben;
aus
der
einstigen
Diaspora
erwuchs
das
Vorzeige-Modell
«Katholisch-
Zürich»
mit
heute
insgesamt
24
Stadtpfarreien
(eigenes
Dekanat)
und
weiteren
3
Dekanaten
mit
total
70
Pfarreien,
welche
durch
einen
regionalen
Generalvikar
mit
Sitz
in
Zürich
(seit
1956)
geleitet
werden.
Erst
das
vom
Stimmvolk
im
Kanton
Zürich
angenommene
Gesetz
über
das
katholische
Kirchenwesen
1963
ermöglichte
die
Besteuerung
der
natürlichen
und
juristischen
Personen
und
somit
eine
rasche
Besserung
finanzieller
Verhältnisse,
die
auch
dem
Ausbau
der
Seelsorge
in
ihren
diversen
Facetten
zugutekam
und
kommt.
Der
Einbezug
des
Kantons
Glarus
mit
heute
8
Pfarreien
in
die
Bistumsregion
«Zürich-Glarus»
erfolgte
1999,
nachdem
im
19.
Jahrhundert
äusserst
angespannte
Zeiten
in
der
Beziehung
zwischen
der
Churer
Bistumsleitung
und
dem
Glarnerland
zu
bewältigen gewesen waren.
Wie
auf
dem
Gebiet
der
Bistumsregion
«Zürich-Glarus»,
wo
sich
nach
Loskoppelung
aus
dem
Priesterkapitel
«Zürich-Rapperswil»
ein
eigenes
Priesterkapitel
konstituierte
und
von
1877
bis
1978
Bestand
hatte,
bildete
sich
auch
im
Fürstentum
Liechtenstein
aus
dem
ehemaligen
bischöflichen
Landesvikariat
das
liechtensteinische
Priesterkapitel
(1850–1970).
Im
Anschluss
an
die
Zustimmung
durch
Bischof
Johannes
Vonderach
(1962–1990)
zu
den
Richtlinien
für
die
Neueinteilung
der
Dekanate
im
Bistum
Chur
wurde
das Territorium auf den 1. Januar 1971 eigenständiges Dekanat und blieb es bis
zur
päpstlichen
Erhebung
Liechtensteins
zu
einem
Erzbistum
am
2.
Dezember
1997,
wodurch
die
jahrhundertealte
Tradition
der
Zugehörigkeit
zum
Churer
Sprengel
abrupt
beendet
wurde.
Wie
schon
oft
in
der
Kirchengeschichte
praktiziert,
versuchte
die
römische
Kurie
ein
Personalproblem
durch
eine
«Verschiebung»
elegant
zu
lösen;
auch
wenn
diese
Lösungsstrategie
unbefriedigend
blieb,
ging
1997
nicht
bloss
ein
blühendes
Dekanat
unter,
sondern
das
Bistum
Chur
verlor
unwiderbringlich
eines
seiner
ganz
alten,
ins
5.
Jahrhundert zurückreichenden Kerngebiete.
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Churer Bistumsregionen
(seit 2000) mit 16 Dekanaten und 307 Pfarreien
•
Bistumsregion Graubünden
mit 119 Ortspfarreien
Dekanat Chur (22 Pfarreien)
Dekanat Surselva (37 Pfarreien)
Dekanat Mesolcina-Calanca (19 Pfarreien)
Dekanat Poschiavo-Bregaglia (7 Pfarreien)
Dekanat Ob dem Schin-Davos (21 Pfarreien)
Dekanat Engadin-Val Müstair (13 Pfarreien)
•
Bistumsregion Urschweiz
mit 84 Orts- und 1 Personalpfarrei
Dekanat Uri (24 Pfarreien)
Dekanat Innerschwyz (22 Pfarreien)
Dekanat Ausserschwyz (17 Pfarreien)
Dekanat Obwalden (11 Pfarreien)
Dekanat Nidwalden (11 Pfarreien)
•
Bistumsregion Zürich-Glarus
mit 99 Orts- und 4 Personalpfarreien
Dekanat Zürich-Stadt (25 Pfarreien)
Dekanat Winterthur (28 Pfarreien)
Dekanat Albis (22 Pfarreien)
Dekanat Zürcher Oberland (20 Pfarreien)
Dekanat Glarus (8 Pfarreien)
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Bekanntlich
zeichnet
sich
die
Schweiz
durch
eine
weltweit
gesehen
wohl
einmalige
Vielfalt
und
Eigenheit
im
Verhältnis
zwischen
Kirche
und
Staat
aus;
auch
die
Bistumskantone
der
Diözese
Chur
kennen
für
Schweizer
Verhältnisse
typische
Regelungen
der
Beziehung
von
Kirche
und
Staat.
Seit
der
Bundesverfassung
von
1874
verfügen
die
Kantone
über
die
Kirchenhoheit
(Landeskirchen);
sie
regeln
das
Verhältnis
zwischen
Kirche
und
Staat.
In
den
sieben
Kantonen
bestehen
neben
der
oben
genannten
Zahl
der
307
Pfarreien
als
kirchenrechtliche
Einrichtung
und
in
der
Regel
territorial
umschriebene
Gemeinschaft
von
Gläubigen
der
römisch-katholischen
Konfession
zudem
Kirchgemeinden
als
rein
staatskirchenrechtliche
Institution
mit
öffentlich-
rechtlicher
Anerkennung.
Zusammen
und
in
wechselseitiger
Ergänzung,
welche
historisch
meist
nie
ohne
Konfliktstoffe
geblieben
ist,
erfüllen
Pfarrei
und
Kirchgemeinde die Aufgaben in Verwaltung und Seelsorge.
Eine
Bistumsgeschichte
richtet
neben
dem
Blick
auf
die
Entwicklung
der
Zirkumskription
und
organisatorischen
Ausformung
auch
den
Fokus
auf
die
Bischöfe
und
den
Personenkreis,
welchen
die
Bistumsleitung
ausmacht(e)
bzw.
beeinflusst(e).
Unter
den
7
Churer
Diözesanbischöfen
im
19.
Jahrhundert
ragt
der
überhaupt
letzte
geistliche
Reichsfürst
des
Heiligen
Römischen
Reiches
Deutscher
Nation
heraus:
Karl
Rudolf
von
Buol-Schauenstein,
welcher
zwischen
1824
und
seinem
Tod
1833
zugleich
als
erster
Bischof
des
Doppelbistums
Chur-St.
Gallen
amtete.
Das
unselige
Konstrukt
eines
Doppelbistums
verunmöglichte
dem
Nachfolger
Buol-Schauensteins,
Johann
Georg
Bossi
(1835–1844),
zeitweilig
nicht
nur
die
Residenznahme
auf
dem
Hof,
sondern
seine
Amtszeit
war
überschattet
durch
den
Konflikt
mit
dem
Kanton
Glarus,
dessen
Kantonsverfassung
die
traditionelle
Selbstverwaltung
der
katholischen
Kirche
im
Tal
aufhob,
dem
örtlichen
Klerus
den
Eid
auf
die
Verfassung
aufzwang
und
darüber
hinaus
die
Verbindung
mit
der
Churer
Bistumsleitung
bis
1844
kappte.
Auseinandersetzungen
mit
dem
Staat
hatte
auch
Kaspar
de
Carl
ab
Hohenbalken
(1844–1859)
zu
durchstehen.
Zankapfel
war
die
konfessionsgemischte
Kantonsschule
in
Chur,
welche
von
Bischof
und
Bistumsleitung
abgelehnt,
der
dortige
Besuch
durch
die
katholische
Jugend
über
ein
scharfes
Hirtenwort
verboten
und
letztlich
zwecks
Lösung
des
Konflikts
das
Kollegium
Maria
Hilf
in
Schwyz
aus
der
Taufe
gehoben
wurde.
Die
Wahl
des
Nachfolgers
von
Bossi,
Nikolaus
Franz
Florentinis
(1859–1876),
wurde
wegen
Unregelmässigkeiten
von
Rom
als
ungültig
erklärt;
der
Papst
ernannte
aber
den
Gewählten
in
eigener
Kompetenz
dennoch
zum
Churer
Bischof.
Unter
Florentini
amteten
verschiedene
Verwandte
des
Bischofs
in
höherer
Stellung
in
der
Diözesankurie,
was
alsbald
Konfliktpotenzial
bildete
und
bei
der
Person
von
Paul
Foffa
als
Verwalter
sogar
den
Nuntius
auf
den
Plan
rief,
um
diese
Person,
welche
u.a.
historische
Urkunden
veräusserte,
von
Chur
zu
entfernen.
Nach
der
fast
vollständigen
Erblindung
Florentinis
übernahm
Weihbischof
Kaspar
Willi
OSB
(1868–1877),
welcher
auch
auf
dem
Ersten
Vatikanischen
Konzil
als
Vertreter
Churs
weilte,
für
ledigkich
zwei
Jahre
die
Bistumsleitung
(1877–1879).
Ihm
folgte
der
aus
dem
Puschlav
stammende
Franz
Konstantin
Rampa
(1879–1888);
unter
seiner
Regierungszeit
wurden
1880
nach
über
250
Jahren
Seelsorge
auf
dem
Hof
die
Kapuziner
aus
Chur
abberufen
und
die
Pastoral
am
Dom
dem
Churer
Residentialkapitel
anheimgestellt.
Sein
bischöflicher
Kanzler,
Johannes
Fidelis
Battaglia
aus
Parsonz,
übernahm
nach
dem
Tod
Rampas,
vom
Domkapitel
gewählt,
die
Bistumsleitung
1889
bis
1908.
Geprägt
war
seine
Amtszeit
durch
die
wachsende
Bedeutung
des
Diasporakatholizismus
im
Kanton
Zürich
und
durch
entsprechende
Errichtungen
neuer
Pfarreien
sowie
sozialcaritativer
Einrichtungen.
Unter
ihm
erschien
1895
das
diözesane
Verlautbarungsblatt
«Folia
Officiosa»,
welches
bis
1967
die
wichtigsten
Entscheide
der
Churer
Bistumsleitung,
Hirtenbriefe
publizierte,
Kirchen-
und
Kapellenweihen,
Visitationen
und
alle
personenbezogenen
Stellenbesetzungen
verzeichnete,
–
noch
heute
ein
hervorragendes
Nachschlagewerk
zur
Klärung
von
Fragen
zum
kirchlichen
Leben
in
Bistum
und
Pfarreien.
1908
resignierte
Battaglia
und
verstarb
als
Titularbischof
von
Cyzicus
(Kyzikos,
Türkei)
1913
im
St. Johannesstift in Zizers.
Ab
1908
bis
zur
Gegenwart
amteten
weitere
7
Diözesanbischöfe;
davon
prägten
Georgius
Schmid
von
Grüneck
aus
Surrein
den
Beginn,
Johannes
Vonderach
aus
Spiringen
als
Teilnehmer
am
Zweiten
Vatikanischen
Konzil
die
zweite
Hälfte
des
20.
Jahrhunderts.
Das
letzte
Jahrzehnt
war
dann
überschattet
durch
den
allseitig
kräfteraubenden
Konflikt
um
die
Amtseinsetzung
und
-
führung
Bischofs
Wolfgang
Haas
(1990–1997),
welcher
nach
seiner
Ernennung
zum
Erzbischof
von
Vaduz
noch
bis
1998
als
Apostolischer
Administrator
die
Geschicke
des
Churer
Bistums
bestimmte.
Obwohl
zwischen
1998
und
2007
der
frühere
Einsiedler
Benediktinerpater
und
Bischof
von
Lausanne-Genf-
Fribourg,
Amédée
Grab
(gest.
am
19.
Mai
2019
in
Roveredo)
,
die
Wogen
im
Bistum
zu
glätten
verstand,
fand
letztlich
keine
wirkliche
Beruhigung
statt.
Probleme,
die
angegangen
hätten
werden
müssen,
wurden
allzu
gerne
verschoben
oder
dann
nur
halbherzig
gelöst.
Die
von
Grabs
Nachfolger,
Vitus
Huonder
(2007-2019),
vielbeschworene
«Erneuerung
in
Christus»
wird
sich,
nachdem
2017
mit
Huonders
75.
Geburtstag
dessen
altersmässig
abgelaufene
Amtszeit
durch
Papst
Franziskus
um
zwei
Jahre
verlängert
worden
ist,
im
historischen
Rückblick
erst
noch
weisen
müssen.
Gegenwärtig
steht
dem
Bistum
Chur
in
der
Person
des
emeritierten
Bischofs
von
Rykjavik,
Peter
Bürcher
(2007-2015),
ein
vom
Papst
eingesetzter
Apostolischer
Administrator
vor (seit dem 20. Mai 2019).
Die
im
Anschluss
an
das
Zweite
Vatikanische
Konzil
vermehrt
geschaffenen
und
zeitweilig
auch
sehr
aktiv
gewordenen
Beratungsgremien
(diözesane
Kommissionen
und
Räte)
erlebten
in
jüngster
Zeit
mehr
ein
kümmerliches
Dasein
und
wurden
z.
T.
auch
aufgehoben,
was
weniger
ein
Klima
des
Vertrauens
und
des
Miteinanders
im
Dienste
der
ganzen
Diözese
zeichnet,
sondern
des
Misstrauens
und
des
Allein-Verantwortlichsein-Könnens
von
Mitraträgern.
Nichts
desto
trotz
gab
und
gibt
es
immer
wieder
Persönlichkeiten
rund
um
die
Churer
Bischöfe,
welche
dank
ihres
kirchlichen
Engagements,
ihrer
vielfältigen
Begabungen
und
Talente
prägend
wirk(t)en:
im
19.
Jahrhundert
etwa
die
bischöflichen
Kanzler
Georg
Schlechtleutner
(1776/77–1802)
und
Johann
Josef
Baal
(1802–1838)
oder
der
erste
Regens
des
seit
1807
in
Chur
befindlichen
Priesterseminars
St.
Luzi,
Gottfried
Purtscher
(1801–1830),
der
erste
bischöfliche
Archivar
und
spätere
Churer
Domdekan
Christian
Modest
Tuor
(1877–1893
Archivar),
im
20.
Jahrhundert
die
Professoren,
Regenten
und
Weihbischof-Koadjutor
bzw.
Verfasser
der
Churer
Bistumsgeschichte
(1907/14)
Anton
Gisler
(1893–1932)
und
Johann
Georg
Mayer
(1889–1912)
sowie
der
unermüdliche
«Bettelprälat»
Franz
Höfliger
(gest.
1985).
Auch
die
ersten
regionalen
Generalvikare
für
Zürich,
Graubünden
und
Urschweiz,
Alfred
Teobaldi
(1956–1969),
Gion
Giusep
Pelican
(1970–1989),
Karl
Scheuber
(1970–1973), verdienen Anerkennung und Erwähnung.
Eine
seit
altersher
die
Bistumsgeschichte
prägende
und
beeinflussende
Institution
ist
das
Churer
Domkapitel
in
seiner
seit
dem
17.
Jahrhundert
bestehenden
Zusammensetzung
von
6
residierenden
und
18
nichtresidierenden
Domherren.
Das
Gesamtkapitel
verlor
zwar
nach
dem
Untergang
des
Heiligen
Römischen
Reiches
Deutscher
Nation
1806
das
aus
dem
Mittelalter
den
Domkapiteln
eines
Reichsfürstbistums
zuerkannte
freie
Bischofswahlrecht
(Wiener
Konkordat
von
1448),
doch
führten
die
Churer
Kapitulare
nach
dem
Tod
Buol-Schauensteins
(1833)
das
gewohnheitsmässige
«freie»
Wahl-
verfahren
bis
1941
fort.
Erst
1943
verzichteten
sie
auf
diese
«freie»
Direktwahl,
und
1948
gewährte
ihnen
Rom
durch
das
Dekret
«Etsi
salva»
von
1948
das
Privileg,
bei
Sedisvakanz
des
bischöflichen
Stuhles
aus
einer
von
Rom
vorgelegten
Dreierliste
einen
Kandidaten
zum
neuen
Bischof
zu
wählen.
Dieser
neue
Wahlmodus
wurde
aber
aufgrund
der
dazwischen
liegenden
Koadjutoren-
ernennungen
durch
den
Papst
(Johannes
Vonderach
[1958]
und
Wolfgang
Haas
[1988])
erst
1998,
also
50
Jahre
nach
Erlass,
erstmals
angewendet,
ein
zweites Mal dann 2007.
Das
Residentialkapitel
übernahm
zudem
ab
1880
die
Seelsorge
am
Dom,
welche
bislang
während
Jahrhunderten
von
den
auf
dem
Hof
wohnenden
Kapuzinern
abgedeckt
worden
war.
Nach
Anwachsen
der
Katholikenzahl
in
der
Stadt
Chur
und
aufgrund
diverser
Uneinigkeiten
im
Kapitel
betreffend
pastorale
Aufgaben,
welche
die
Präsenz
und
Arbeitskraft
der
Residentialen
abverlangte,
kam
es
1948
zur
Verselbständigung
der
Dompfarrei;
diese
wurde
bis
2007
nicht
mehr
von
einem
Mitglied
des
24-köpfigen
Kapitels,
sondern
von
einem
anderen
Diözesangeistlichen
geführt.
Auf
Wunsch
von
Bischof
Vitus
Huonder
verband
man 2007 die Pfarrstelle wieder mit dem Amt des Domkustos.
Eine
weitere
zentrale
Institution
mit
pastoraler
Breitenwirkung
bis
in
unsere
Zeit
hinein
ist
das
1807
am
Sitz
des
ehemaligen
Prämonstartenserklosters
St.
Luzi
in
Chur
eröffnete
Priesterseminar.
Nach
einer
schwierigen
Zeit
des
Aufbaus
unter
Regens
Gottfried
Purtscher
gelang
die
Stabilisierung
und
der
Ausbau
von
zwei
auf
drei,
unter
Regens
Thomas
Anton
Huonder
(1880–1889)
dann
auf
vier
Jahre
Theologiestudium.
Zwischen
1875
und
Ende
des
19.
Jahrhunderts
durchliefen
total
337
Alumnen
St.
Luzi.
Ab
1944
galt
eine
Studiendauer
von
5
Jahren.
Der
klerikale
Nachwuchs
erreichte
im
zweiten
Dezennium
des
20.
Jahrhunderts
seinen
Kulminationspunkt
(1918/19:
79
Studenten).
Prägende
Gestalten
in
der
Aufgabe
als
Professoren
und/oder
Regenten
hatten
ab
den
60er
Jahren
des
20.
Jahrhunderts
die
nicht
leichte
Aufgabe,
bei
sinkenden
Zahlen
von
Alumnen
das
diözesane
Priesterseminar
in
eine
nachkonziliare
Zeit
hineinzuführen.
Die
römische
Studienkongregation
stärkte
die
Stellung
des
Ausbildungsplatzes
Chur,
indem
sie
1968
die
Theologische
Hochschule
Chur
(THC)
errichtete
und
ab
1973
der
THC
die
Möglichkeit
gewährte,
den
akademischen
Grad
des
Lizentiats
in
Theologie
zu
verleihen.
1976
erreichte
die
Leitung
der
THC
die
staatliche
Anerkennung
der
Abschlüsse
durch
den
Kanton
Graubünden.
Ergänzt
durch
den
zwischen
1975
und
1993
in
Chur
ansässigen
Dritten
Bildungsweg
und
durch
das
2003
gegründete
Pastoralinstitut
bietet
St.
Luzi
heute
eine
gute
Basis
in
der
Vorbereitung
für
Pastoral
und
Seelsorgearbeit;
sie
bietet
Studentinnen
und
Studenten
aber
auch
durch
die
ebenfalls
seit
2003
bestehende
Möglichkeit,
das
Doktorat
in
Theologie
zu
erlangen,
eine
Vertiefung
in
der
philosophisch-theologischen
Wissenschaft
an.
Der
vorherrende
Mangel
an
geweihten
Seelsorgern
öffnete
nicht
zuletzt
den
Weg,
Laientheologen
und
Ständige
Diakone
als
hauptamtliche
Mitarbeiter/innen
durch
bischöfliche
Missio
in
die
Pastoral
zu
entsenden.
Die
«veränderten
Rollen»
im
pastoralen
Dienst
fordern
grundsätzlich
von
allen
–
Laien
wie
Ordinierten
–
immer
eine
persönliche
Authentität,
die
innere
Freude,
von
Jesus
Chritus
zu
den
Mitmenschen
gesandt
zu
sein,
die
Frohe
Botschaft
zu
verkünden
und
für
diese
Sendung
eine
unumgängliche
theologisch-pastorale
Kompetenzbildung.
Hierin
bemühen
sich
das
Seminar
St.
Luzi
und
die
THC
in
gemeinsamer
Weise,
quasi
unter
einem
Dach
vereint,
und
unter
dem
«Leitbild
einer
pastoralen
Ausrichtung
bei
Wahrung
der
akademischen
Qualität»,
ein
für
das
Bistum
Chur
zentraler
Ort
mit Ausstrahlung für die Schulung des katholischen Glaubens zu sein.
Auf
der
Basis
einer
nachkonziliaren
Diözesansynode,
Synode
72
genannt,
versuchten
Bistumsleitung,
Diözesan-
und
Ordensklerus
sowie
Laienverteter
aus
den
Gemeinden
die
auf
dem
Zweiten
Vatikanischen
Konzil
angestossene
Neuausrichtung
der
«Kirche
als
Volk
Gottes
–
gemeinsam
unterwegs»
und
die
damit
verbundenen
Reformen
auf
gesamtschweizerischer
und
auf
diözesander
Ebene
anzugehen.
Nach
intensiver
Planung
und
Ausarbeitung
der
zu
behandelnden
Themen
(wie
etwa
«Kirche
heute»,
«Ehe
und
Familie»
oder
«Ökumene»)
eröffnete
Bischof
Johannes
Vonderach
im
November
1972
die
Synode
72,
welche
in
Sessionen
bis
November
1975
dauerte.
Die
Synode
72
war
durchaus
eine
Manifestation
der
Kirche
vor
Ort
nach
dem
Zweiten
Vatikanischen
Konzil,
doch
die
Langzweitwirkung
blieb
ebenso
aus
wie
die
zwischen
1994
und
2001
durchgeführte
«freie»
Tagsatzung
der
Bündner
Katholikinnen
und
Katholiken
in
Ilanz,
eine
regionalsynodale
Nachwirkung
mit
wenig Echo.
Trotz
der
nach
wie
vor
ausstehenden,
vertieften
Aufarbeitung
der
Konzilsbeschlüsse
auf
Diözesanebene
darf
bereits
für
die
Jahre
vor
der
Konzilseinberufung
ein
Wachstum
katholischen
Selbstbewusstseins
verzeichnet
werden;
man
spricht
von
den
«goldenen
Jahren»
des
Milieukatholizismus
in
den
Grossstädten,
so
auch
in
Zürich.
Unzählige
katholische
Vereine
und
Verbände
bildeten
eine
wichtige
Plattform
für
den
Aufstieg
der
Laien
in
der
Kirche.
Gekoppelt
war
dieser
«organisierte»
Katholizismus
mit
der
öffentlich-
rechtlichen
Anerkennung
der
Katholiken
in
protestantischem
Umfeld.
Später
verlor
der
volkskirchlich
geprägte
Vereins-
und
Verbandskatholizismus
wieder
an
Bedeutung,
dafür
entstanden
eine
fast
unübersichtliche
Vielfalt
von
neuen
Bewegungen,
Gruppen
und
Gemeinschaften
mit
religiösen
oder
sozialen
Zielsetzungen.
Das
religiöse
Leben
in
den
Pfarreien
und
das
praktizierte
geistliche
Leben
in
den
Bewegungen
mögen
das
kirchliche
Leben
im
Bistum
in
gesunder
Weise
bereichern.
Zu
dieser
Bereicherung
zählen
auch
die
vielfältigen
Formen
und
Angebote
katholischer
Erwachsenenbildung
für
Laien,
so
etwas
die
«Theologischen
Kurse
für
katholische
Laien»
(TKL),
welche
1954
in
Zürich
entstanden
sind
und
bis
in
die
Gegenwart
unter
dem
Namen
«Interdiözesane
Vereinigung
theologiekurse.ch»
ein
bunte
Palette
von
Veranstaltungen
und
Weiterbildungen
(z.
B.
zweijähriger
katholischer
Glaubens-
kurs) organisieren.
Das
Bedürfnis,
Gottes
Nähe
und
Fürsorge
im
Leben
zu
spüren,
zeigt
sich
nicht
zuletzt
auch
in
der
Entwicklung
und
im
Wandel
der
(Volks-)Frömmigkeit
anhand
der
Heiligenverehrung
mit
klarer
christozentrischer
wie
marianischer
Akzen-
tuierung.
Letztere
scheint
auch
im
Wallfahrtswesen
auf;
von
den
bedeutendsten
Wallfahrtsorten
in
den
drei
Churer
Bistumsregionen,
wohin
die
Gläubigen
privat
oder
in
Gemeinschaft
pilgern,
liegt
der
Schwerpunkt
zweifelsfrei
auf
einer
bis
heute ungebrochenen Marienverehrung.
Das
kirchliche
Leben
im
Bistum
Chur
wird
seit
altersher
auch
geprägt
und
seit
dem
19.
Jahrhundert
zudem
neu
bereichert
durch
Orden,
Kongregationen
und
Missionsgesellschaften.
Neben
den
traditionellen
Klöstern
monastischer
Observanz
(Benediktiner/innen,
Dominikaner/innen
und
Franziskaner/innen)
treten
die
Schwesternkongregationen,
von
denen
die
Ilanzer
Dominikanerinnen
und
die
Barmherzigen
Schwestern
vom
heiligen
Kreuz
in
Ingenbohl
bis
weit
ins
20.
Jahrhundert
hinein
in
Schule,
Erziehung
und
Krankenpflege
prägend
wirkten.
Ganz
im
Dienste
der
Caritas
und
sozialen
Gerechtigkeit
stand
der
Gründer
der
Ingenbohler
Niederlassung,
Pater
Theodosius
Florentini
(1808–1865).
Der
Kapuziner
legte
als
Seelsorger
am
Dom
den
Grundstein
zu
seiner
grossartigen
Organisation
der
Caritas,
die
sich
als
Abspaltung
von
Menzingen
als
eigenständige
Kongregation
der
Ingenbohler
Schwestern
etablierte,
1850
in
der
Stadt
Chur.
Florentini
ging
aber
nicht
nur
als
«Apostel
der
werktätigen
Liebe»
in
die
Churer
Diözesangeschichte
ein,
sondern
auch
als
möglicher
Bischofskoadjutor
in
der
Nachfolge
de
Carls,
als
risikofreudiger
Fabrikant
und
als
Generalvikar
(1860–1865)
unter
seinem
Verwandten
und
Bischof
Franz
Nikolaus
Florentini.
Auf
dem
theodosianischen
Fundament
entstand
bald
ein
(über-)diözesanes
Netzwerk
von
katholischen
Vereinen
und
Verbänden,
welche
sich
zu
Caritasverbänden
zusammenschlossen
(1901
Gründung
des
Schweizerischen
Cariatsverbandes,
heute
«Caritas
Schweiz»
mit
Hauptsitz
in
Luzern).
Die
diözesan-regionalen
Zentren
gelangen
im
Fürstentum
Liechtenstein
1924,
gefolgt
von
Zürich
1926
durch
Teobaldi;
in
Graubünden
und
in
der
Urschweiz
erfolgten
Caritas-Regionalstellen
erst
relativ
spät, im Jahre 1977.
Pater
Theodosius
war
auch
in
den
katholischen
Schulstreit
in
Graubünden
involviert.
Nach
dem
Hin
und
Her
der
Verlegungen
der
katholischen
höheren
Schule
von
Chur
nach
Disentis
und
wieder
zurück
sowie
den
Anständen
um
Besetzungen
der
Lehrstühle,
entschloss
sich
die
Stadt
Chur
zu
einem
Neubau
an
der
Halde
und
zu
einem
Zusammenschluss
der
evangelischen
Schule
am
Kornpaltz
mit
der
katholischen
Schule
bei
St.
Luzi,
was
auf
das
Schuljahr
1849/50
verwirklicht
werden
konnte.
Dieser
sinnvolle
paritätische
Zusammen-
schluss
aber
rief
den
Churer
Bischof
auf
den
Plan,
welcher
in
einem
emotionalen
Hirtenbrief
vom
23.
August
1850
die
katholische
Elternschaft
ermahnte,
ihre
Kinder
keinesweg
an
diese
neue
Institution
zu
schicken.
Als
«katholische
Lösung»
präsentierte
alsbald
Pater
Theodosius
Florentini
1856
die
Gründung
des
Kollegiums
Maria
Hilf
in
Schwyz
–
einer
Lehranstalt
mit
Internat,
welche
sich
bis
1972
als
das
katholische
und
qualitativ
hochstehende
Gymnasium
der
deutschsprachigen
Schweiz
etablierte
und
von
den
Bistümern
Chur, Basel und St. Gallen getragen wurde.
Neben
«Maria
Hilf»
bilden
bis
heute
auch
die
Gymnasien
der
Benediktiner-
klöster
Disentis,
Einsiedeln
und
Engelberg
die
katholische
Jugend
aus,
ferner
gab
und
gibt
es
zum
Teil
bis
heute
Schulen
der
Kongregationen
im
Bistum.
Für
Zürich
sind
die
freien
katholischen
Schulen
eine
wichtige
Anlaufstelle,
an
denen
schulisches Wissen und Glaube in offener Atmospähre vermittelt werden.
In
unmittelbarer
Nachbarschaft
des
alten
Churer
Bischofssitz
steht
aber
nicht
nur
das
erste
konfessionsneutrale
Gymnasium,
sondern
am
Sitz
des
Bischofs
auf
dem
Hof
zu
Chur
sind,
die
Konfessionsgrenzen
weit
sprengend,
wahre
Schätze
an
Kunst
zu
finden.
Die
wiederentdeckte
frühmittelalterliche
Grab-
kammer
St.
Stephan
bei
St.
Luzi,
die
seit
dem
19.
Jahrhundert
nach
dem
verheerenden
Hofbrand
von
1811
immer
wieder
renovierte
und
erneuerte
Kathedrale
sowie
der
bischöfliche
Palais
selbst,
in
welchem
in
den
nächsten
Jahren
ein
neues
Diözesanmuseum
realisiert
wird,
sind
Kulturgüter
von
schweizerischer und internationaler Bedeutung und erfreuen die Besucher.
Nicht
zuletzt
das
Bischöfliche
Archiv
Chur
mit
seinem
wertvollen
mittel-
alterlichen
Quellenbestand
dient
als
Basis,
das
weite
Spektrum
des
kirchlichreligiösen,
kulturellen
und
institutionellen
Lebens
in
einer
von
der
Säkularisation 1803 verschont gebliebenen Diözese aufzuzeigen.
Die
Kirche
im
Bistum
Chur
steht
im
21.
Jahrhundert
wie
die
Kirche
in
der
Schweiz
vor
gewaltigen
Herausforderungen
und
Aufgaben.
Im
Vordergrund
allen
Tuns
aber
steht
sicherlich
das
Zusammenfinden
zu
einer
friedvollen
und
starken
Gemeinschaft
des
Zeugnisses
und
des
Dienstes
für
die
eine
Kirche
Jesu
Christi;
darin
sind
Laien
wie
Geistliche
gleichermassen
gefordert.
Das
Wissen
aus
der
Geschichte
der
Churer
Diözese
seit
dem
19.
Jahrhundert
macht
dazu
Mut,
denn
es
verdeutlicht,
dass
in
kleinen
gemeinsamen
Schritten
Grosses möglich wird.
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Johann Georg Mayer (1889-1912)